Fragen und Antworten zur e-Rechnung


Habt Ihr Fragen zur e-Rechnung, die hier nicht behandelt werden? Meldet Euch einfach perE-Mail bei uns.

FAQ


Wer ist von der e-Rechnungspflicht betroffen?


Grundsätzlich sind alle Unternehmen betroffen, die im B2B-Geschäft (Unternehmen zu Unternehmen) tätig sind. Ausnahmen gelten für Kleinbetragsrechnungen und bestimmte steuerfreie Leistungen.

Außerdem gibt esÜbergangsregelungenbis zum 1.1.2028.



FAQ


Warum wird die e-Rechnung zur Pflicht?


Die E-Rechnung soll die Effizienz im Geschäftsverkehr erhöhen, bürokratische Prozesse vereinfachen und die Grundlage für ein elektronisches Meldesystem schaffen. Zudem ist sie ein wichtiger Schritt zur Digitalisierung der Verwaltung.

Die Grundlage ist das Wachstumschancengesetz 2024. Hier hat der Gesetzgeber die Einführung der E-Rechnung beschlossen.



FAQ


In welchem Format muss eine e-Rechnung erstellt werden?


Die e-Rechnung muss in einem strukturierten elektronischen Format erstellt werden, das den europäischen Normen entspricht. Häufig verwendete Formate sind XRechnung und ZUGFeRD.



FAQ


Ist eine Rechnung per PDF eine e-Rechnung?


Eine PDF-Rechnung ist lediglich ein digitales Abbild einer Papierrechnung und erfüllt nicht die Anforderungen an eine automatisierte Verarbeitung. Es handelt sich also nicht um eine elektronische Rechnung im eigentlichen Sinne.

Es besteht jedoch die Möglichkeit, eine Datei in einem strukturierten Format in eine PDF-Datei einzubetten. Dann hat man die Vorteile beider Welten: Einerseits eine bildliche Datei, die man betrachten und ausdrucken kann und andererseits eine echte e-Rechnung, die auch digital ausgewertet werden kann.



FAQ


Wofür steht das Format ZUGFeRD?


ZUGFeRD, eine Entwicklung des Forum elektronische Rechnung Deutschland (FeRD) , ermöglicht den automatisierten Austausch von Rechnungsdaten zwischen Unternehmen. Es ist ein branchenübergreifender Standard und vereinfacht die elektronische Rechnungsstellung und -verarbeitung. Das Format ist eine Kombination aus PDF-Datei und einer eingebetteten XML-Datei.

Mit Unterstützung des Bundeswirtschaftsministeriums hat das FeRD das ZUGFeRD-Format als Grundlage für die elektronische Rechnung in Deutschland etabliert.



FAQ


Wofür steht das Format XRechnung?


Neben dem ZUGFeRD-Format ist die XRechnung eine weitere Rechnung im xml-Format nach den von der EU vorgegebenen Standards. Sie wird bereits seit einiger Zeit insbesondere von öffentlichen Auftraggebern verwendet. Um eine XRechnung zu erstellen, muss die so genannte Leitweg-ID des Auftraggebers bekannt sein.

Wenn man eine XRechnung für einen öffentlichen Auftraggeber erstellt hat, kann man die Datei vorab validieren. Das Serviceportal Baden-Württemberg bietet hierfür einenE-Rechnungs-Validatoran.



FAQ


Wie wird eine e-Rechnung übermittelt?


Die Übermittlung kann über verschiedene Wege erfolgen. Beispiele sind:

  • Per E-Mail
  • Über eine gesicherte Datenübertragungsplattform
  • Über eine Plattform für elektronische Rechnungen


Ab dem 1.1.2025 muss jeder Unternehmer über eine Lösung zum Empfang verfügen.



FAQ


Wie lange muss ich e-Rechnungen aufbewahren?


Die Aufbewahrungsfrist für e-Rechnungen beträgt in der Regel 10 Jahre. Nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme (GoBS) müssen e-Rechnungen während der Aufbewahrungsfrist jederzeit verfügbar sein, unverzüglich lesbar gemacht oder ausgewertet werden können und vor Verlust und Verfälschung geschützt werden.



FAQ


"Wie sicher ist die Übermittlung von e-Rechnungen?"


Die Übermittlung von e-Rechnungen erfolgt in der Regel verschlüsselt, um die Sicherheit der Daten zu gewährleisten. Es ist jedoch wichtig, auf eine sichere IT-Infrastruktur zu achten.